Kostenübernahme

Logopädie ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung und wird von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Die gesetzliche Zuzahlungsregelung sieht für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr eine 10 prozentige Zuzahlung vor, zuzüglich einer Verordnungsgebühr von 10 €. Kinder sind zuzahlungsbefreit.

Es besteht die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung. Informationen hierzu erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Was benötigen Sie?

Für die Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung Heilmittelverordnung für Sprachtherapie, die Ihr Hausarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Phoniater, Kinderarzt, Internist, Kieferorthopäde oder Psychiater ausstellt. Privatpatienten benötigen ein Privatrezept.